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1332. September 4. Breslau (act. et dat.).

fer. sexta a. nat. b. Mar. virg.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Breslau und zu Glatz, bekennt, dass die Breslauer Bürger Konrad von Rychinbach gen. Kaczinschinder und Bertold, Sohn des weiland Nikolaus de Czindato (Zindel), die in ihrem gemeinsamen Besitz befindliche Mühle, gewöhnlich de Cindato (Zindelmühle) genannt, am Oderfluss gegenüber der Klarenmühle bei Breslau gelegen, mit vier daran liegenden Gärten dem Abt Konrad vom Vincenzstift zu Händen seines Klosters geschenkt und vor ihm aufgelassen haben und zwar genannter Konrad zu seinem Seelenheil und im Hinblick auf seinen Sohn Peczco, Bruder des Vincenzstiftes, mit Zustimmung seiner Kinder, und Bertold aus Rücksicht auf seinen Bruder Nikolaus, Regularkanoniker des genannten Klosters, mit Einwilligung seiner Brüder und Schwestern. Der Zins von den vier Gärten verbleibt zunächst den genannten Peczco und Nikolaus auf ihre Lebenszeit und fällt erst dann an das Stift. Der Herzog bestätigt diese Schenkung.

Z.: Herr Schibchin von Czeczow (Zeschau), Hermann von Borsnicz, Thiczco von Rydeburg, Mulich von Rydeburg, Jeschco von Smolcz, Johann Colmas, Herr Otto von Donyn herzoglicher Protonotar und Ausfertiger dieses.


Or. im Bresl. Staatsarch. Breslau Vincenzstift 212 mit dem an rothgelber Seidenschnur hängenden bekannten Fuss-siegel des Ausstellers mit dem Adlerrücksiegel.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.